Eigentlich gehört's ja nicht hier her, aber da ich kein eigenes Blog habe schreib ich's einfach mal hier:
Wenn man sich schon des Terrorismus verdächtig macht, wenn man Zugang zu Bibliotheken hat (
klickmich), ist es dann Bildung einer terroristischen Vereinigung nach §129a, wenn man selbst eine Bibliothek betreibt und anderen Zugang hierzu ermöglicht? so wie die
deutsche Nationalbibliothek zum Beispiel?
Wie gesagt, ist nur so ein Gedanke ...
(Vorsorglich, man weiss ja nicht, wer mitliest: Nein, ich verleihe meine Bücher nicht und ich habe auch nur ganz wenige und da steht nur balangloses Zeug drin)